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Logistiker/-in EFZ Nachholbildung Art. 32

Die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Wir unterstützen Sie beim Erwerb der nötigen Kompetenzen für das Qualifikationsverfahren.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Start

August

Ablauf

1 Tag pro Woche an der Berufsschule

Abschluss

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ