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Qualifikationsverfahren (QV)

Im Qualifikationsverfahren wird festgestellt, ob Sie am Ende Ihrer Lehrzeit über die Kompetenzen verfügen, die zum Erwerb des eidgenössisch anerkannten Fähigkeitszeugnisses oder des Berufsattests notwendig sind. Für das QV Allgemeinbildung ist die Prüfungsleitung am BZLT zuständig. Für das QV Berufs- und Fachkunde sind die jeweiligen Prüfungskommissionen zuständig. Sie finden die Prüfungskommissionen auf der Webseite des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich.