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Logistiker/-in EFZ Nachholbildung Art. 32 (BiVo2024)

Die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Wir unterstützen Sie beim Erwerb der nötigen Kompetenzen für das Qualifikationsverfahren.

Der Lehrgang findet definitiv statt:

Ausbildungsdauer

2 Semester

Start

22. August 2026
08.30 - 12.00h

Ablauf

Präsenzunterricht und online Unterricht

Abschluss

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Anmeldung zum Vorbereitungskurs mit Start August 2026

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Verbindliche Teilnahme & Kostendeckung